Bis 250 Euro reicht der Kassenzettel

Das 2017 beschlossene zweite Bürokratieentlastungsgesetz bringt für mich persönlich zwei Verbesserungen:

  1. Bis 250 Euro reichen Kassenbons für die Buchhaltung für den Vorsteuerabzug. Auf dem Bon muss angegeben sein: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens, Rechnungsdatum, Informationen über die Leistung (Menge und Art der gekauften Waren / Dienstleistungen), Bruttobetrag und der Steuersatz
  2. Lieferscheine müssen nicht mehr 6 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht endet jetzt mit dem Erhalt der Rechnung.

Endlich mal gesetzliche Änderungen die sich positiv auf meine tägliche Arbeit auswirken!

Wie geht es Ihnen mit den ganzen gesetzlichen Reglungen? Haben Sie auch oft das Gefühl, dass immer alles komplizierter, aber selten etwas einfacher wird? Mir geht es da genauso. Deshalb versuche ich immer wieder meinen Fokus auf gesetzliche Änderungen zu legen, bei denen tatsächlich mal etwas vereinfacht wird. Die gibt es tatsächlich! Man gerät sonst so leicht in ein Fahrwasser des ewigen jammerns und lammentierens.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, was ich so lese und was mir davon so wichtig ist, dass ich hier darüber schreibe, dann klicken Sie hier: Fuer-Sie-gelesen

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